Stationäre Rehabilitationsmaßnahme
Buchbar von/bis
03.01. - 21.12.2025Im Übernachtungspreis enthalten:
- 21 Nächte inklusive unserer
St. Wolfgang Wohlfühlleistungen sowie - Vollpension (wahlweise auch Reduktionskost, vegetarische Kost oder Vollwertkost möglich) und
- täglich drei Flaschen Wasser auf dem Zimmer
Nicht eingenommene Mahlzeiten können nicht vergütet werden und sind nicht übertragbar.
Der Aufenthalt ist bei Abreise zu begleichen.
Sie haben die Möglichkeit, sich vor Antritt Ihrer Kur 50 % vom Gesamtbetrag vorab von Ihrer Beihilfestelle überweisen zu lassen.
Für die Berechnung der ärztlichen, Labor- und technischen Leistungen gelten die Gebührensätze der jeweils gültigen Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Die physikalisch therapeutischen Leistungen werden gemäß Beihilfeverordnung, Medikamente zu Apothekenverkaufspreisen berechnet.
In der Klinik St. Wolfgang können mithilfe eines individuellen Rehabilitationsprogramms Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen beseitigt oder reduziert sowie chronische Schmerzzustände gelindert werden.
Ziel ist es, Sie bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen und zur Selbsthilfe anzuleiten.
Im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme erfolgt zunächst das Aufnahmegespräch sowie die Eingangsuntersuchung beim jeweiligen Facharzt (Innere Medizin & Kardiologie, Orthopädie & Sportmedizin, Urologie).
Daraufhin wird der Behandlungsplan inklusive ärztlicher Untersuchungen und physiotherapeutischer Anwendungen für Sie festgelegt. Während der stationären Rehabilitation führt unser Facharzt mit Ihnen ein Zwischengespräch, um den Reha-Verlauf zu beurteilen und das Behandlungsprogramm individuell auf Sie abzustimmen.
Gegen Ende der dreiwöchigen stationären Rehabilitationsmaßnahme findet das Abschlussgespräch sowie die Abschlussuntersuchung in der Klinik statt. Hier erhalten Sie eine Anleitung für zu Hause sowie den Entlassungsbericht.
Die Berechnung der ärztlichen-, Labor- und technischen Leistungen erfolgt durch die jeweils gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die physikalisch therapeutischen Anwendungen werden gemäß Beihilfe-Verordnung, Medikamente zu Apothekenverkaufspreisen berechnet.
Eine Vorstellung bei der zuständigen amts- bzw. vertrauensärztlichen Gutachterstelle ist für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme aufgrund § 6 oder § 7 der Beihilfe-Verordnung vor der Aufnahme notwendig. Diese entscheidet dann über die Notwendigkeit sowie den Ort der stationären Rehabilitationsmaßnahme. Achten Sie darauf, dass die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung die gleiche Leistungsart betreffen. Beide Kostenübernahmeerklärungen müssen „Rehabilitationsmaßnahme“ beinhalten. Bei Reservierung senden Sie uns bitte unbedingt vor Anreise Ihre Kostenzusage sowie Ihre Arztberichte zu.
Die Aufenthaltsrechnung mit Nebenkosten im Rahmen der stationären Rehabilitationsmaßnahme ist bei Abreise vor Ort zu zahlen. Sie haben die Möglichkeit, vor Antritt Ihrer stationären Rehabilitationsmaßnahme, eine Abschlagszahlung von Ihrer Beihilfestelle zu beantragen.
Nach Abreise erhalten Sie die Abrechnung der ärztlichen und physikalischen Leistungen per Post zugesandt und können diese per Überweisung begleichen.